Allgemeine Fragen
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Die Gebäude und Anlagen des Sportcenters Ostermundigen am Dennigkofenweg sind in die Jahre gekommen. Sie müssen deshalb erneuert und aufgewertet werden. Da insbesondere die Tennishalle stark sanierungsbedürftig ist, ist die Realisierung eines Ersatzneubaus mit Aussenspielplätzen auf dem Dach zentral. Hinzu kommen rund 135 Miet- und Eigentumswohnungen im mittleren Preissegment für aller Altersgruppen und ein öffentlich zugängliches Restaurant. Es ersetzt das bestehende.
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Es sollen je vier Hallen- und Aussenplätze ohne Flutlichtanlagen entstehen. Im Erdgeschoss ist zudem ein Restaurant geplant.
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Tennis ist in der Schweiz eine beliebte Sportart. Die Nachfrage ist stabil. Während der Sommermonate stehen den Clubs grundsätzlich genügend Aussenplätze zur Verfügung. Es besteht jedoch ein unzureichendes Angebot an Hallenplätzen. Tennishallen verschwinden in der Schweiz zunehmend. Besonders in Bern führt die Situation rund um die in naher Zukunft schliessenden Anlagen in Bolligen und Herrenschwanden zu einer prekären Situation. Das Verschwinden von Tennishallen hat auch Einfluss auf andere Sportarten wie Badminton und Squash. Zusätzlich fehlt es an geeigneten Infrastrukturen für den Breiten- und Kindersport sowie die Talentförderung.
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Auf dem Areal besteht bereits heute ein Tenniscenter mit Aussen- und Innenplätzen. Zudem finden die Ersatzneubauten allesamt auf dem heutigen Areal Platz. Sie benötigen keine zusätzlichen Flächen.
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Träger der Arealentwicklung ist die private Eigentümerschaft des bestehenden Centers um den Tennis-Coach, -experten und Jugendförderer Michel Kratochvil.
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Um dem knappen Wohnraum entgegenzuwirken, einen Ort der Begegnung zu schaffen und die Wirtschaftlichkeit der bedeutenden Gesamtinvestition zu gewährleisten, ist eine sogenannte Mantelnutzung zwingend. Auf dem Areal sollen deshalb rund 135 Miet- und Eigentumswohnungen im mittleren Preissegment für alle Altersgruppen in drei Wohnhäusern und ein öffentlich zugängliches Restaurant in der Sportanlage gebaut werden. Es ersetzt den bereits bestehenden Gastronomiebetrieb. Die aktuell gültige baurechtliche Grundorndung wird diesen Anforderungen nicht gerecht.
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Die Exekutive der Gemeinde Ostermundigen, der Gemeinderat, hat Mitte März 2026 das Richtprojekt zur Arealentwicklung «Dennigkofenpark» und die Überbauungsordnung «Dennigkofenpark» zuhanden der Mitwirkung verabschiedet. Das heisst, die interessierte Bevölkerung von Ostermundigen kann sich bis am 11. Mai 2026 zum Bauvorhaben äussern.
Fragen zu den Finanzen
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Die Planungskosten werden von der privaten Eigentümerschaft des bestehenden Centers getragen.
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Die Investitions- und Betriebskosten werden von der privaten Eigentümerschaft des bestehenden Centers getragen.
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Die Gemeinde kommt auf für die internen Arbeitsstunden ihrer Behörden und Fachstellen für das Planungsverfahren und auch die Abklärungen, die nötig sind, um festzustellen, wie stark der Wert des Grundstücks für die Gemeinde durch die Realisierung des Bauprojekts steigt.
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Wirtschaftlich profitiert Ostermundigen über höhere Steuererträge von Bewohnenden und in Form der Abschöpfung des Mehrwerts aus der Arealentwicklung.
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Aus Sicht der Gemeinde gilt das Areal «Dennigkofenpark» als vollwertig erschlossen. Die Detailerschliessungsanlagen- und bauten gehen zu Lasten der Grundeigentümerschaft.
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Die Berechnung des Mehrwerts erfolgt gemäss den entsprechenden Reglementen der Gemeinde rechtzeitig vor der öffentlichen Auflage des Bauprojektes.
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Zu den Investitionskosten des Gesamtprojekts gibt es zurzeit noch keine konkreten Zahlen.
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Die zusätzlich genertierten Steuereinnahmen sind abhängig vom Einkommen der zuziehenden Personen.
Fragen zum Prozess
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Ein Richtprojekt ist ein grober Entwurf eines Bauprojekts, der zeigt, wie auf dem Areal grundsätzlich gebaut werden soll – zum Beispiel, wo Gebäude stehen, wie hoch sie ungefähr sind, wie die Aussenräume gestaltet werden und wie das Ganze wirkt. Dieser Entwurf entsteht üblicherweise im Rahmen eines qualitätssichernden Verfahrens, also mit fachlicher Begleitung, damit Architektur, Freiräume und Einbettung ins Quartier sorgfältig geprüft werden. Die spätere, detaillierte Planung muss sich am Richtprojekt orientieren. Es wird damit zur verbindlichen Leitplanke für die konkrete Ausarbeitung. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens prüft das Expertengremium, das bereits im Qualitätssicherungsverfahren beteiligt war, die Einhaltung dieser Grundsätze bis und mit Bauausführung.
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Eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) ist eine Bauzone, in der zwar grundsätzlich gebaut werden darf, aber erst, wenn eine verbindliche Detailplanung erarbeitet und beschlossen wurde. Wenn ein Gebiet komplex ist (z.B. ein grösseres Areal), reicht die normale Bau- und Zonenordnung oft nicht aus. Die Gemeinde will sicherstellen, dass das Projekt koordiniert und in guter Qualität entwickelt wird. Die Zone mit Planungspflicht definiert die Grundzüge einer Bebauung, die Art der Nutzung sowie die minimal und maximal zulässigen Nutzungs- und Baumasse.
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Die Überbauungsordnung definiert und verortet die Bebauung, die Gebäudemasse, die Art der Nutzung, die Grundzüge der Gestaltung, die Erschliessung und Parkierung, die Fusswegverbindungen, den Grünraum und die Energieträger.
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Die Zone mit Planungspflicht (ZPP) gibt den Rahmen für die Überbauungsordnung (UeO) vor. Gemeindeseitig werden beide Geschäfte vom Parlament behandelt. Es entscheidet im Einzelfall, ob die Planung auch den Stimmbürger/-innen vorgelegt werden soll.
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Das Richtprojekt wurde im Rahmen eines Workshopverfahrens erarbeitet. Dabei bewertet eine Jury von ausgewiesenen unabhängigen Fachleuten die Arbeiten, gibt konkrete Inputs und empfiehlt Verbesserungen . Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens prüft dieselbe Jury die Einhaltung der Grundsätze des Richtprojekts.
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Es ist dies die zuständige Bewilligungsbehörde des Regierungstatthaltersamtes Bern-Mittelland.
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Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung können sich alle Interessierten in den Planungsprozess einbringen. Konkret heisst das: Einwohnerinnen und Einwohner, Organisationen, Verbände etc. können eine Eingabe machen und darin formulieren, was ihnen am Projekt gefällt und was ihrer Meinung nach geändert werden sollte. Dies kann an einer Mitwirkungs-Veranstaltung, per E-Mail oder per Brief geschehen. Die Gemeinde und das Planungsteam prüfen die Eingaben und passen die Planung gegebenenfalls an.
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In den Entwicklungsprozess des Richtprojekts wurden Behördenvertreterinnen und -vertreter der Gemeinde aus der Planungskommission sowie der Fachgruppe Bau und Gestaltung beigezogen. Im Rahmen des Planerlassverfahrens kann die Bevölkerung mitwirken und Eingaben zum Projekt machen.
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Es gilt bis auf Weiteres die bestehende baurechtliche Grundordnung. Ein Projekt der vorgesehenen Grössenordnung ist in diesem Rahmen nicht möglich.
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Die öffentliche Mitwirkung durch Interessierte der Gemeinde Ostermundigen dauert bis am 11. Mai 2026. Die kantonale Vorprüfung der Überbauungsordnung (UeO) sowie der Zone mit Planungspflicht (ZPP) findet ebenfalls 2026 statt. Voraussichtlich im vierten Quartal 2026 findet die öffentliche Auflage statt. In diesem Rahmen kann gegen die Planung Einsprache erhoben werden. Danach wird die Planung von der Gemeinde verabschiedet und vom Kanton genehmigt.
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Das Einreichen des Baugesuchs ist für das Jahr 2028 vorgesehen. Es ist mit einer Bauzeit von 24 Monaten zu rechnen, womit das Areal per 2030 bezugsbereit sein wird.
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Das Areal des Dennigkofenparks befindet sich heute in einer Zone für Sport und Freizeitanlagen (ZSF), in welcher der vorgesehene Projektumfang, insbesondere aufgrund der Wohnnutzung, nicht realisierbar ist. Durch die Umzonung des Planungsperimeters in eine ZPP wird die Art und das Mass der angestrebten Nutzung ermöglicht. Durch den Erlass einer UeO werden die Eckpunkte des erarbeiteten Richtprojekts rechtsverbindlich verankert.
Projekt «Dennigkofenpark» mit Tenniscenter und Wohnüberbauung
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In der Region Bern besteht ein Mangel an verfügbaren Tennisplätzen, insbesondere an Hallenplätzen. Diese Situation verschärft sich weiter, weil bestehende Anlagen in Bolligen und Herrenschwanden geschlossen werden sollen.
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Es entstehen vier Innen- und vier Aussenplätze.
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Die Aussenplätze werden nicht beleuchtet. Wenn es dunkel wird, wird auf den Aussenplätzen kein Tennis mehr gespielt.
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Vorgesehen ist die Tennisnutzung von 7 bis 23 Uhr in der Tennishalle und von 8 bis 22 Uhr auf den Aussenfeldern. Sie werden nicht beleuchtet.
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Sie wirkt dem knappen Wohnraum entegegen, schaft einen lebendigen Ort der Begegung und gewährleistet die finanzielle Tragbarkeit der Anlage.
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Es sind rund 135 Miet- und Eigentumswohnungen im mittleren Preissegement für alle Altersgruppen vorgesehen.
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Die Preise der Wohnungen werden im mittleren Preissegment zu liegen kommen.
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Es sollen rund 135 Miet- und Eigentumswohnungen entstehen. Gemäss der Hochrechnung durch die Gemeinde ergibt das zusätzlichen Wohnraum für 275 Personen.
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Gemäss Richtprojekt beträgt die Höhe des Kopfbaus 30m, die angrenzende Tennishalle wird teilweise in den Boden versetzt. Sie wird 7m hoch. Für die drei Wohngebäude im Norden sind Höhen von 15m, 21m und 27m vorgesehen.
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Gegenüber benachbarten Grundstückgrenzen sowie gegenüber des Dennigkofenweges wird ein Grenzabstand von fünf Metern eingehalten.
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Im Erdgeschoss befinden sich der Eingang fürs Tenniszentrum, der Zugang zu den Wohnungen, das Restaurant sowie Tribünenplätze mit Sicht auf die Tennisfelder.
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Ja, es gibt ein Restaurant im Erdgeschoss. Es ersetzt das bestehende.
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Ja, wie es bereits beim bestehenden Gastronomiebetrieb der Fall war.
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Das Restaurant im Tenniscenter spricht eine andere Zielgruppe an als dasjenige in der Badi und ist ganzjährig geöffnet. Insgesamt beleben sich die Restaurants gegenseitig, da sie das Freizeit- und Sportangebot generell attraktiver machen.
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Ja. Sie sind in erster Linie für die Mieterinnen und Mieter vorgesehen, aber auch darüber hinaus zugänglich.
Mobilität und Erschliessung
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Die neue Sportanlage erhöht das Verkehrsaufkommen auf dem Dennigkofenweg nicht, die im Rahmen der Arealentwicklung entstehenden Wohnungen nur in einem verträglichen Mass. Der bereits seit Jahren bestehenden Überlastungssituation an Spitzentagen während der Badesaison wird die Gemeinde im Rahmen ihrer Strassenbauplanung beikommen (u.a. Velowegführung). Gleiches gilt für die angespannte Parkplatzsituation bei Badewetter. Hier wird die geplante Tiefgarage möglichweise gar zu einer Entlastung beitragen. Neben den Velo- und Autoparkplätzen für Wohnen und Sport auf dem Areal wird geprüft, ob auch zusätzliche Parkplätze für den Badebetrieb entstehen.
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Eine zentrale Massnahme zur Begrenzung des zusätzlichen Verkehrs ist die Beschränkung der Anzahl Parkplätze auf einen pro Wohnung. Gemäss kantonaler Bauverordnung wären zwei pro Wohnung möglich. Zudem werden überdurchschnittlich viele Veloabstellplätze erstellt.
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Die neue Sportanlage erhöht das Verkehrsaufkommen auf dem Dennigkofenweg nicht, die im Rahmen der Arealentwicklung entstehenden Wohnungen nur in einem verträglichen Mass. Der bereits seit Jahren bestehenden Überlastungssituation an Spitzentagen während der Badesaison wird die Gemeinde im Rahmen ihrer Strassenbauplanung beikommen (u.a. Velowegführung). Gleiches gilt für die angespannte Parkplatzsituation bei Badewetter. Hier wird die geplante Tiefgarage möglichweise gar zu einer Entlastung beitragen. Neben den Velo- und Autoparkplätzen für Wohnen und Sport auf dem Areal wird geprüft, ob auch zusätzliche Parkplätze für den Badebetrieb entstehen.
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Das Richtprojekt sieht eine Tiefgarage für alle Autoparkfelder und für rund Dreiviertel der Veloabstellplätze vor.
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Gemäss dem aktuellen Planungsstand sind 494 Veloabstellplätze und 190 Autoparkplätze vorgesehen.
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Das ist zurzeit noch nicht klar.
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Ja, es sind Parkzonen für Cargo-Bikes vorgesehen.
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Es werden neue Wege für Fussgänger/-innen und Velofahrer/-innen realisiert, die den Zugang zu den drei Wohnhäusern sicherstellen.
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Nein.
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Für die Bauphase wird, wie bei solchen Vorhaben üblich, ein Verkehrskonzept erarbeitet, um die Beeinträchtigungen zu minimieren und die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.
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Die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Schule Dennigkofen ist Gegenstand der laufenden Strassenbauplanung der Gemeinde Ostermundigen und befindet sich ausserhalb des Einflussbereichs der Arealentwicklung «Dennigkofenpark».
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Arealseitig werden alle vorgeschriebenen Sicherheitsmasse (z.B. Sichtweiten) eingehalten. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist Gegenstand der laufenden Strassenbauplanung der Gemeinde Ostermundigen und befindet sich ausserhalb des Einflussbereichs der Arealentwicklung «Dennigkofenpark».
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Aktuell ist keine Anpassung der Buslinie geplant, da durch die Arealentwicklung voraussichtlich zu wenig Nachfrage erzeugt wird. Die kürzlich verlängerten Angebotszeiten der bestehenden Buslinie ist für den Dennigkofenpark positiv.
Ortsplanungs-revision Ostermundigen
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Das Projekt «Dennigkofenpark» ist eng mit der Ortsplanungsrevision O’mundo abgestimmt, wird jedoch separat in einem qualitätssichernden Verfahren mit Gemeindebeteiligung als Einzelgeschäft entwickelt. Es wird von den Gemeindebehörden planerisch und inhaltlich getragen bzw. unterstützt.
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Die Räumliche Entwicklungsstrategie RES macht für das Areal konkrete Aussagen zu den Themen «Netze & Orte», «Landschaften» und «Mobilität & Verkehr». Durch ein neues, entlang der Tennishalle verlaufendes Trottoir mit Begrünungselementen erfolgt durch das Projektvorhaben eine Aufwertung des Dennigkofenwegs, insbesondere für Fussgänger/-innen. Ebenfalls werden die Quartierachsen gestärkt. Entlang des Waldes entsteht ein 8m breiter Grünstreifen, welche extensiv begrünt wird. Darin sind keine Nutzungen - wie Bauten und Anlagen - zugelassen, welche den Wald beeinträchtigen. Der «bewohnte Waldrand» wird somit in Wert gesetzt. Durch das Projektvorhaben entsteht eine bessere Durchlässigkeit des Areals für den Langsamverkehr. Die Zugänge zum Wald werden gestärkt.
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Die Ortsplanungsrevision O’mundo verfolgt konsequent die Siedlungsentwicklung nach innen. Mit der Arealentwicklung «Dennigkofenpark» bzw. der UeO erfolgt eine Entwicklung innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets der Gemeinde. Es wurde kein zusätzliches Bauland eingezont, das bestehende Areal ist bereits vollumfänglich erschlossen (Wasser, Abwasser, Strom, Verkehr, etc.).
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Nein.
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Nein.
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Die Erarbeitung des Regionalen Richtplans Sportanlagen ist seitens Regionalkonferenz Bern-Mittelland (RKBM) zurzeit sistiert. Bei einer Weiterführung des Sportanlagenkonzepts wird der Dennigkofenpark einbezogen.
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In der heutigen Zone für Sport- und Freizeitanlagen sind zwar Ergänzungsbauten möglich, aber nur nach den Regeln der Wohn- und Gewerbezone 2. Das heisst: Gebäude dürfen aktuell nur bis zu einer traufseitigen Fassadenhöhe von 8 Metern gebaut werden. Eine neue Tennishalle lässt sich innerhalb dieser Höhenbegrenzung nicht realisieren. Gleichzeitig soll das Areal im Sinn der Siedlungsentwicklung nach innen (innerhalb des bereits bebauten Gebiets) besser genutzt und dichter bebaut werden, was mit den heutigen Zonenbestimmungen nicht möglich ist.
Badi und Vorplatz
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Mit der neuen Bebauung wird der Parkplatz von zwei Seiten räumlich stärker eingefasst und belebt. Die Badi und das Tenniscenter sprechen andere Zielgruppen an. Somit entsteht keine Konkurrenz zwischen den Angeboten. Sie ergänzen sich vielmehr.
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Am Vorplatz der Badi werden nur untergeordnete Änderungen vorgenommen. Die Ein- und Ausfahrt wird projektspezifisch angepasst resp. leicht verschoben. Unabhängig von der Arealentwicklung prüft die Gemeinde zudem eine Optimierung durch Neuanordnung der Veloparkierung und Betriebsparkplätze.
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Ja, es ist keine Veränderung des Parkierungsregimes vorgesehen.
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Die Parkplätze in der Einstellhalle sind in erster Linie dem Tenniscenter sowie den Wohnnutzungen auf dem Areal vorbehalten. Ob und wieviele zusätzliche Parkplätze für den Badi-Betrieb entstehen werden, wird zurzeit geprüft.
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Durch das Areal führen Fusswege. Der Zugang zum Wald ist sichergestellt.
Schulraum-planung
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Die Gemeinde rechnet aus den zusätzlichen Wohnungen mit drei zusätzlichen Schulkindern pro Jahrgang. Die Schulraumplanung von Ostermundigen wird dieser Zahl ohne weiteres gerecht.
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Die Schule Dennigkofen benutzt bereits aktuell die Infrastrukturen des Sportcenters. Sie führt den Schulsport in der Tennishalle durch. Das bleibt auch künftig so.
Klima und Umwelt
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Sie wird natürlich gekühlt. Die kühlen Winde des Waldes strömen hangabwärts durch die Tennishalle. Dieser Effekt wird durch die wechselfeuchte Muldenlandschaft begünstigt. Zudem sorgen Bäume zwischen dem Dennigkofenweg und der Tennishalle für eine natürliche Beschattung des Baukörpers.
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Das Zusammenspiel von wechselfeuchten Wiesen und Bäumen mit grossen Baumkronen hat einen positiven Effekt auf die Kühlung des Areals. Zudem wird der Versiegelungsgrad so gering wie möglich gehalten (so wenig Asphalt und Beton wie möglich), um Hitzeinseln vorzubeugen.
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Das Areal weist kaum versiegelte Flächen auf und ist umgeben von kühlendem Grün. Regenwasser wird nicht einfach in die Kanalisation eingeleitet, sondern in mehreren Stufen geführt und zurückgehalten werden: Zuerst bleibt ein Teil auf begrünten Dächern, die Wasser speichern und verzögert abgeben. Von dort fliesst das Wasser über sichtbare, oberirdische Wasserläufe weiter in eine Muldenlandschaft. Die enge Verwobenheit von Architektur und Landschaft wird somit zum prägenden Element.
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Das Areal wird nicht im Kataster der belasteten Standorte aufgeführt. Aus diesem Grund muss nicht von Altlasten ausgegangen werden. Sollten sich jedoch beim Bau Belastungen zeigen, werden die angezeigten Massnahmen mit der zuständigen kantonalen Stelle definiert.
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Die naturnahe Ausgestaltung der direkten Umgebung mit vielfältigen Kleinstrukturen und wechselfeuchten Bereichen bildet ein erweiterter Lebensraum der angrenzenden Naturräume. Die barrierefreie Vernetzungen zur Umgebung ermöglicht die Einwanderung (seltener) Arten aus dem angrenzenden Wald. In der unmittelbaren Umgebung befindet sich ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung. Darin sind Populationen von verschiedenen Amphibienarten bekannt. Entsprechend werden die Lebensraumansprüche dieser Arten in der Umgebungsplanung berücksichtigt. Ihre Einwanderung ist absolut willkommen.
Energie und Nachhaltigkeit
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Alle Gebäude werden mit Wärmepumpen (Erdsonden) beheizt. So sieht es auch der kantonale Energierichtplan vor.
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Ob eine Zertifizierung sinnvoll ist, muss im Vorprojekt abschliessend geklärt werden. Im Rahmen der Überbauungsordnung werden Vorgaben zur Energie festgelegt.
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In der Einstellhalle sind E-Ladestationen vorgesehen. Die genaue Anzahl und Ausführung werden im Rahmen des Bauprojekts festgelegt. Für Neubauten gilt hier die kantonale Bauverordnung (Artikel 56a).
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Photovoltaik-Anlagen sollen auf der grösstmöglichen Fläche realisiert werden. Damit können bedeutende Teile des Strom-Eigenbedarfs abgedeckt werden.
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PV-Fassadenmodule werden vertieft geprüft, wenn sie nötig werden sollten, um die Vorgaben zur Energiegesetzgebung zu erfüllen.
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Minim. Durch die Anordnung der Tennisplätze auf dem Hallendach kann Fläche eingespart werden, und die versiegelte Fläche auf dem Areal wird verringert. So werden grosszügige Grün- und Freiflächen auf dem Areal möglich.
Entwässerung
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Die sanfte Modellierung am Böschungsfuss des Waldes kann sowohl das anfallende Hangwasser als auch das vor Ort anfallende Regenwasser aufnehmen.
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Das Gefälle entlang des Waldrandes wird so modelliert, dass Wasser in die Versickerungsmulde läuft. Überläufe zwischen den verschiedenen Mulden sorgen für eine gleichmässige Verteilung auf dem Areal.
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Das Oberflächenwasser wird über Versickerungsmulden zurückgehalten und versickert. Sollte dennoch überschüssiges Wasser anfallen, wird dieses unter Einhaltung der zulässigen Drosselung in die Regenwasserkanalisation eingeleitet.
Nachbarschaft
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Die Arealentwicklung «Dennigkofenpark» erfolgt vollumfänglich auf dem Areal des heutigen Tenniscenters. Die direkte Nachbarschaft wird durch Erschliessungs-, Parkierungs- oder Entsorgungsanlagen nicht tangiert. Die Tennisnutzung liegt bewusst im Zentrum der Anlage und wird durch die drei Wohngebäude räumlich getrennt. Bei den Aussenplätzen wird auf eine Flutlichtanlage verzichtet.
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Im Rahmen der Arealentwicklung werden auch grosszügige Grünräume und neue Fussgängerverbindungen realisiert.
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Die Wohnhäuser werden so angeordnet, dass sie zur bestehenden Struktur des Quartiers passen.
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In Ostermundigen soll innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets mehr Wohnraum entstehen, dies vor allem durch Verdichtung. Gleichzeitig soll möglichst viel Grünfläche erhalten werden. Höheren Wohnbauten schaffen hier Abhilfe, indem sie viele Bewohnende auf vergleichsweise wenig bebauter Fläche zulassen.
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Das neue Restaurant wird kaum lauter sein als das bestehende. Für den «Dennigkofenpark» gelten die Lärmschutzregeln für eine Wohnzone (Empfindlichkeitsstufe II). Deshalb wird besonders darauf geachtet, dass die zulässigen Lärmwerte eingehalten werden.
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Die neuen Tennisplätze werden kaum lauter sein als die bestehenden. Für den «Dennigkofenpark» gelten die Lärmschutzregeln für eine Wohnzone (Empfindlichkeitsstufe II). Deshalb wird besonders darauf geachtet, dass die zulässigen Lärmwerte eingehalten werden.
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Es werden alle notwendigen Massnahmen ergriffen, um diese möglichst gering zu halten.
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag–Freitag
10:00–18:00 Uhr
Telefon
+1 (555) 555-5555
Standort
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